Die Kündigung Teil 1
geschrieben von: Alexander Wolls... - Weitere Inhalte des Nutzers
Was ist unter einer Kündigung zu verstehen und wann wird die Kündigung wirksam?
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung des Vertragspartners (Arbeitgebers oder Arbeitnehmers), die darauf abzielt, das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden. Aufgrund der Einseitigkeit der Erklärung entfaltet sie allein durch Zugang beim Vertragspartner rechtliche Wirkung. Einer Zustimmung des Vertragspartners (Gekündigten) bedarf es nicht.
Worin liegt der Unterschied zum Aufhebungsvertrag?
Die Einseitigkeit der Erklärung stellt auch den Unterschied zum Angebot des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages dar. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann nur durch die Annahme des Angebotes (meist nimmt der Arbeitnehmer das Angebot des Arbeitgebers an) erzielt werden.
Was ist eine ordentliche/außerordentliche Kündigung?
Die ordentliche Kündigung unterscheidet sich von der außerordentlichen Kündigung dahingehend, dass der Kündigende die Kündigungsfristen einhält. Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder aus dem Gesetz. Für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ist gemäß § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Vorliegen eines wichtigen Grundes Voraussetzung. Ein solcher
Grund liegt vor, wenn es der Vertragspartei aufgrund des Geschehenen unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfristen einzuhalten.
Kann eine Kündigung auch mündlich erfolgen?
Gemäß § 623 BGB muss die Kündigungserklärung zwingend schriftlich erfolgen. Wird diese gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten, ist die Kündigung gemäß § 125 BGB nichtig, d.h., dass die Kündigungserklärung von Anfang an keine Wirkungen hat.
Bedarf es einer Begründung der Kündigung?
Grundsätzlich ist eine Begründung nicht erforderlich. Lediglich im Falle des Ausspruches einer außerordentlichen Kündigungen ist der Kündigende verpflichtet, dem Vertragspartner gemäß § 626 Abs. 2 BGB "auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen". Der wichtige Grund sollte daher aus Sicht des Gekündigten immer erfragt werden. Zu beachten ist dennoch, dass auch eine ohne Begründung ausgesprochene Kündigung wirksam ist, soweit ein wichtiger Grund gegeben ist.
Was ist unter dem Zugang einer Kündigung und der Dreiwochenfrist zu verstehen?
Für den Zugang einer Kündigungserklärung ist es erforderlich, dass die schriftliche Erklärung in den Machtbereich des Vertragspartners gelangt und dieser bei Zugrundelegung gewöhnlicher Verhältnisse von dieser Kenntnis nehmen konnte. Daher kann eine Kündigung auch in Abwesenheit (z.B. Urlaub) dem Vertragspartner zugehen. Einerseits ist für die Berechnung der Kündigungsfristen der Zugang der Erklärung wichtig. Wichtig ist aber auch, dass mit Zugang der Kündigung, die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu laufen beginnt. Die Frist beträgt gemäß dem Kündigungsschutzgesetz drei Wochen. Ein Verstreichenlassen der Frist hat weitreichende Folgen, da grundsätzlich dann angenommen
wird, dass die Kündigung wirksam war.
HINWEIS: Bitte haben Sie Verständnis, dass die vorangegangenen Ausführungen nur allgemeine Hinweise sind und eine Beratung im Einzelnen nicht ersetzen können.
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